Werke, die 2023 gemeinfrei werden

Tuesday, February 14, 2023

Jedes Jahr wächst die Zahl der gemeinfreien Werke und bereichert den Fundus, aus dem man sich bedienen kann, um die Kreativität zu beflügeln. In der Gesetzgebung bezieht sich der Begriff “gemeinfrei” auf Werke ohne Urheberrecht, in der Regel weil das Urheberrecht abgelaufen ist. In der Europäischen Union sind die Werke von Personen, die 1952 gestorben sind, jetzt gemeinfrei.

Das bedeutet, dass die Menschen vor so langer Zeit gestorben sind, so dass der Urheberrechtsschutz für ihre Werke abgelaufen ist und es kein Gesetz gibt, das die Verwendung, Wiederverwendung, Veröffentlichung oder anderweitige Nutzung ihrer kreativen Ideen verbietet. Da das Urheberrecht von Land zu Land unterschiedlich ist, bestimmen die nationalen Gesetze, was als gemeinfrei gilt. In den meisten europäischen Ländern und in anderen Ländern, in denen das Urheberrecht nach dem Tod des Urhebers plus 70 Jahre abläuft, sind Komponistinnen oder Komponisten, die 1952 gestorben sind, in diesen Ländern gemeinfrei. Beachten Sie, dass sich dies auf die Musik bezieht; andere Elemente eines bestimmten kreativen Werks, wie z. B. der Text eines Liedes, können noch dem Urheberrecht unterliegen.

In den Vereinigten Staaten ist das anders: Dort ist alles, was 1927 oder früher veröffentlicht wurde, gemeinfrei, unabhängig vom Sterbedatum. Dies kann zu Verwirrung führen, wenn eine digitalisierte Partitur auf einer amerikanischen Website zu finden ist, obwohl die Werke der Komponistin bzw. des Komponisten in der Europäischen Union noch unter das Urheberrecht fallen. Prominente Beispiele in diesem Jahr sind die Musik von Louis Armstrong, Irving Berlin und Oscar Hammerstein II: Ihre Werke aus der Zeit vor 1928 sind in den USA gemeinfrei, aber die Komponisten sind in der EU noch urheberrechtlich geschützt. Es ist wichtig, die Urheberrechtsgesetze zu kennen und zu respektieren, auch in der digitalen Welt.

Ob in der EU, den USA oder anderswo - all dies bedeutet, dass Bibliotheken und Archive eine neue Reihe von Komponistinnen und Komponisten zur Verfügung stehen, deren Werke sie scannen und in ihre digitalen Sammlungen aufnehmen können.

Im Jahr 2023 begrüßen wir diese 57 Komponisten mit Quellen in RISM in der Public Domain der EU. Wenn wir von Initiativen zur Digitalisierung ihrer Werke erfahren, werden wir natürlich auf die Digitalisate in den RISM-Einträgen verweisen. Die Tabelle kann auch hier eingesehen und heruntergeladen werden.

Abbildung: Giovanni Tebaldini, einer der vielen Komponistinnen oder Komponisten, deren Werke 2023 gemeinfrei werden, aus Wikimedia Commons (public domain).

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Kategorie: Pressespiegel


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