Musikalische Werke, die 2026 gemeinfrei werden
Thursday, January 22, 2026
Der Bereich der „Public Domain” wächst jedes Jahr und bereichert damit den Fundus an Werken, aus denen sich kreative Inspiration schöpfen lässt. Im juristischen Sinne bezeichnet „gemeinfrei” Werke, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. In den meisten Ländern der Europäischen Union sind Werke von Personen, die 1955 verstorben sind, heute gemeinfrei.
Das bedeutet, dass diese Personen vor so langer Zeit verstorben sind, dass der Urheberrechtsschutz für ihre Werke abgelaufen ist. Es gibt also kein Gesetz, das die Nutzung, Wiederverwendung, Veröffentlichung oder sonstige Weiterverwertung ihrer kreativen Ideen verbietet. Da das Urheberrecht von Land zu Land unterschiedlich ist, legen die nationalen Gesetze fest, was gemeinfrei ist. In den meisten europäischen Ländern und anderen Ländern, in denen das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt, sind Komponisten, die 1955 verstorben sind, nun gemeinfrei. Beachten Sie bitte, dass sich dies nur auf die Musik eines Komponisten bezieht. Andere Elemente eines bestimmten kreativen Werks, wie beispielsweise der Text eines Liedes, sind möglicherweise noch urheberrechtlich geschützt.
In den Vereinigten Staaten ist das anders: Dort sind alle Werke, die vor 1930 veröffentlicht wurden, gemeinfrei – unabhängig vom Todesdatum des Komponisten oder Textautors. Dies kann zu Verwirrung führen, wenn eine digitalisierte Partitur auf einer amerikanischen Website gefunden wird, obwohl die Werke des Komponisten bzw. die Texte des Autors in der Europäischen Union noch urheberrechtlich geschützt sind. Es ist daher wichtig, die Urheberrechtsgesetze zu kennen und zu beachten – auch im digitalen Umfeld.
Ob in der EU, den USA oder anderswo: All dies bedeutet, dass Bibliotheken und Archive nun über eine neue Auswahl an Komponisten verfügen, deren Werke sie scannen und ihren digitalen Sammlungen hinzufügen können.
Im Jahr 2026 begrüßen wir diese 58 Komponisten mit Musikquellen in RISM in der Public Domain der EU. Die Tabelle kann auch hier eingesehen und heruntergeladen werden. Mit 230 Quellen ist der deutsche Komponist Otto Kirschenhofer hinsichtlich der Anzahl der Quellen prominenteste Komponist in RISM (RISM Catalog | RISM Online). Weitere Personen, die man beachten sollte, sind:
- Isaak Osipovič Dunaevskij (RISM Catalog | RISM Online)
- George Enescu (RISM Catalog | RISM Online)
- Arthur Honegger (RISM Catalog | RISM Online)
- Francesco Balilla Pratella (RISM Catalog | RISM Online)
Die Werke von drei Komponistinnen sind nun ebenfalls gemeinfrei:
- Lenore Kühn (RISM Catalog | RISM Online)
- Berta Luschin von Ebengreuth (RISM Catalog | RISM Online)
- Mira Wereszczyńska (RISM Catalog | RISM Online).
Wenn wir von Initiativen zur Digitalisierung ihrer Werke erfahren, werden wir natürlich auf die Digitalisate in den RISM-Datensätzen verweisen.
Weitere Ressourcen:
- Duke University, Public Domain Day 2026
- Wikipedia, 2026 in Public Domain
Abbildung: Foto von George Enescu mit handschriftlicher Widmung an den Oboisten Boris Zelinski, 1943. George Enescu National Museum (RO-Bmnge) 5718, über Europeana. CC BY-SA 4.0.
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